Bild: Nathalie Ljuslin
Shiatsu
Shiatsu ist eine in der Schweiz anerkannte Methode der Komplementär-Therapie und wird von den Krankenkassen (Zusatzversicherungen) übernommen.
Wirkung
Shiatsu unterstützt die natürlichen Selbstregulierungskräfte des Körpers, erhöht die Selbstwahrnehmung und stimuliert die Lebenskraft. Shiatsubehandlungen helfen bei einer Vielzahl von Beschwerden und eignen sich auch sehr gut dazu, Veränderungsprozesse zu begleiten und zu unterstützen.
Shiatsu hilft bei physischen Symptomen (zum Beispiel Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Bauchschmerzen, Verspannungen), bei Symptomen psychischer Ursache (zum Beispiel Burnout, Trauma, Schlafprobleme, Lebenskrisen), bei Neurodiversität und bei Lebensphasen, die Veränderung mit sich bringen und vermehrter Aufmerksamkeit bedürfen (zum Beispiel Schwangerschaft, Menopause, Neubeginn, Trennungen). Auch ohne akute Symptome macht eine Shiatsubehandlung Sinn, weil sie harmonisierend wirkt und zum physischen, emotionalen und geistigen Wohlbefinden beiträgt.
Methode
Shiatsu stammt ursprünglich aus Japan. Die Methode ist gleichzeitig noch jung (sie wurde in Japan erst 1964 offiziell als Therapiemethode anerkannt) und auch sehr alt, ihre Wurzeln reichen weit zurück und bauen auf eine traditionelle japanische Massagemethode und die theoretischen Grundlagen der chinesischen Medizin auf. In der fernöstlichen Weltanschauung und Gesundheitslehre wird der Mensch als dynamische Einheit von Körper, Geist und Seele gesehen. Wir sind gesund, wenn diese Ebenen im Einklang miteinander und mit der Umgebung sind.
Shiatsu wirkt über die gezielte Anwendung von Berührung. Blockaden werden wahrgenommen und der freie Fluss von Energie wird stimuliert. Spannungsmuster dürfen sich verändern oder lösen. Shiatsu hilft dabei Körperempfindungen bewusster wahrzunehmen und unterstützt dadurch eine gesunde Lebensführung. Darüber hinaus schafft Shiatsu einen Raum, der es möglich macht, mit sich selber in Kontakt zu kommen und seiner eigenen, unverfälschten Natur zu begegnen.
Mehr Informationen zu Shiatsu findest Du auf der Seite der Shiatsu Gesellschaft Schweiz, bei der ich Mitglied bin.
Wie und wo?
Ich empfange Dich in einem schönen Saal im Studio YOKI im Stadtzentrum von Neuchâtel.
Die Behandlung beginnt mit einem Gespräch, in dem wir gemeinsam das Behandlungsziel festlegen. Oftmals braucht es etwas Zeit und fühlt sich an wie das Schälen einer Zwiebel, Schicht um Schicht, bis wir beim eigentlichen Bedürfnis angelangt sind.
Die Behandlung findet auf einem Futon auf dem Boden statt. Ich arbeite mit der achtsamen Anwendung von Druck (mit den Fingern, der Hand, manchmal dem Ellenbogen oder dem Knie) und mit Dehnungen der Körperstrukturen sowie Rotationen der Gelenke, um Energie zu bewegen und die oben beschriebenen Wirkungen zu erzielen.
Ein Nachgespräch und Hilfestellungen zu einer gesundheitsfördernden Lebensweise ergänzen die Arbeit am Körper und gehören zur Behandlung dazu.
Preise
Eine Behandlung kostet 140.- und dauert 60min.
Der Betrag kann bar oder per Rechnung bezahlt werden.
Ich bin von den meisten Zusatzversicherungen über das Qualitätsregister EMR anerkannt. Bitte vergewissere Dich bei Deiner Zusatzversicherung, welcher Beitrag Dir zusteht.
Wichtig
Ich erstelle keine Diagnose und ersetze keinen Arzt. Bei Symptomen oder Beschwerden, die eine medizinische Behandlung benötigen, kann Shiatsu diese sinnvoll und wirksam ergänzen.
Bei Fieber macht eine Shiatsubehandlung wenig Sinn (weil das System bereits sehr aktiv ist) und wird besser verschoben.
Zur Behandlung werden lange, bequeme Kleider und Socken getragen. Naturtextilien, ohne zu viele Unterbrechungen (Knöpfe, Gurt, Reissverschlüsse etc.) sind ideal. Schmuck und Uhren können während der Behandlung abgelegt werden.
Wenn es Dir möglich ist, 1-2 Stunden vor der Behandlung nichts zu essen (die Bauchlage ist angenehmer mit leerem Magen), ist das hilfreich, es ist aber keine Voraussetzung.
Annullierungsbedingungen
Termine können bei einer Verhinderung bis zu 24h im Voraus abgesagt oder verschoben werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Termin in Rechnung gestellt und kann in diesem Falle nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Datenschutz
Ich respektiere das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) vom 1. September 2023. Weitere Informationen dazu findest Du in der Datenschutzerklärung .